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Elektrischer Sattelzug beim Laden an einer Schnellladestation auf einem modernen Ladepark für Nutzfahrzeuge.

BMV-Förderprogramm 2026.

Förderchancen für eTRUCK-Ladeinfrastruktur: Jetzt bis zu 500 €/kW prüfen.

Das BMV (Bundesministerium für Verkehr) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge. Mercedes‑Benz Trucks bietet einen kompakten Überblick über die aktuellen Förderaufrufe und zeigt, wie die nächsten Schritte geklärt werden können. Anträge für die Aufrufe B und C können vom 26. Mai bis 7. Juli 2026 eingereicht werden; Aufruf A läuft vom 5. Juni bis 30. September 2026.

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten.

Die aktuellen Förderaufrufe sind zeitlich begrenzt und können zentrale Investitionen in eTruck-Ladeinfrastruktur unterstützen.

Fakten.

  • 1 Mrd. € Fördervolumen Über vier Jahre stehen Mittel für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge bereit. Zum Start sind 200 Mio. € für die ersten drei Förderaufrufe vorgesehen. 
  • Antragsfenster für Aufruf B und C Für zwei zentrale Aufrufe können Anträge vom 26.05. bis 07.07.2026 eingereicht werden.
  • Bis zu 500 €/kW Förderung Je nach Aufruf sind bis zu 500 €/kW möglich. Förderfähig sind u. a. Ladeinfrastruktur, Netzanschluss, Tiefbauarbeiten, Batteriespeicher sowie Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme.
Person geht über einen Ladepark zu einem elektrischen Mercedes-Benz Lkw, der an einer Schnellladestation geladen wird.

Welche Förderung passt zu deinem Vorhaben?

Je nach Nutzungsmodell kommen unterschiedliche Förderaufrufe infrage. Entscheidend ist vor allem, ob die Ladeinfrastruktur nur für den eigenen Betrieb bzw. einen eingeschränkten Nutzerkreis oder öffentlich zugänglich geplant ist.

Hinweis: Die Übersicht dient der ersten Orientierung. Die konkrete Förderfähigkeit hängt vom jeweiligen Vorhaben und den offiziellen Förderbedingungen ab.

Kriterium

Für wen?

Nutzung Mindestladeleistung Förderintensität

Max. Fördersumme Antragsfenster Auswahlverfahren

Aufruf A: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für KMU

Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition

Nicht öffentlich, z. B. Betriebshof, Depot, eigene Nutzfahrzeuge oder eingeschränkter Nutzerkreis

mind. 50 kW DC pro Ladepunkt

500 €/kW fest

bis zu 300.000 € bei De-minimis; bis zu 1 Mio. € bei AGVO, verbundene Unternehmen zusammen max. 10 Mio. €

05.06.–30.09.2026

First Come. First Serve. Kein Auswahlverfahren; Entscheidung nach der Reihenfolge des Antragseingangs

Aufruf B: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen

Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen

Nicht öffentlich, z. B. Betriebshof, Depot, eigene Nutzfahrzeuge oder eingeschränkter Nutzerkreis

mind. 50 kW DC pro Ladepunkt

bis zu 500 €/kW

5 Mio. € pro Antrag; verbundene Unternehmen max. 30 Mio. €

26.05.–07.07.2026

Wettbewerb nach Förderintensität

Aufruf C: Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Juristische Personen des Privatrechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen

Öffentlich zugänglich, z. B. Rastanlagen, Lade-Hubs oder Logistikstandorte

mind. 100 kW DC pro Ladepunkt; mind. 1.500 kW Nennladeleistung je Standort; mind. ein Ladepunkt mit 350 kW oder mehr

bis zu 500 €/kW

5 Mio. € pro Antrag; verbundene Unternehmen max. 30 Mio. €

26.05.–07.07.2026

Wettbewerb nach Förderintensität, AFIR-Standorten und Durchleitungsmodell

Vor Antragstellung prüfen.

Für alle Förderaufrufe gelten zentrale Voraussetzungen, die frühzeitig geklärt werden sollten:

  • Erneuerbarer Strom: Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Netzanschluss: Vor Antragstellung muss ein Netzanschlussbegehren gestellt oder bestätigt sein, dass der vorhandene Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist.
  • Vorhabenbeginn: Mit der Umsetzung bzw. verbindlichen Beauftragung darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden.

Was kann gefördert werden?

Die Förderung kann mehr umfassen als die Ladepunkte selbst. Je nach Vorhaben können zentrale Bausteine für den Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur förderfähig sein.

  1. Ladeinfrastruktur Fabrikneue Ladeinfrastruktur mit CCS- oder MCS-Stecker
  2. Netzanschluss & Tiefbau Erforderliche Netzanschluss- und Tiefbauarbeiten
  3. Lade-, Last- & Energiemanagement Systeme zur Steuerung und Optimierung des Ladebetriebs
  4. Batteriespeicher Speicherlösungen als Bestandteil der Ladeinfrastruktur

Hinweis: Nicht förderfähig sind u. a. AC-Lader, Planungskosten, Kosten für Grund und Boden oder Pacht sowie eigenes Personal.

Ladestationen für elektrische Nutzfahrzeuge auf einem Parkplatz mit mehreren Lkw im Hintergrund.

In vier Schritten zur passenden Förderung.

Nach der ersten Orientierung geht es um die nächsten Schritte: Beratung einholen, Antrag über Projektträger einreichen und das Ladevorhaben erst nach Bewilligung umsetzen.

  1. Prüfen Welcher Förderaufruf passt zu deinem Vorhaben? Die Förderübersicht dient als erste Orientierung.
  2. Beraten Kontaktiere deinen Autohaus Berater, um gemeinsam die nächsten Schritte für dein Ladevorhaben zu besprechen.
  3. Beantragen Reiche den Antrag eigenständig über den Projektträger Jülich (PtJ) ein. Wir unterstützen dich dabei. 
  4. Umsetzen Nach Bewilligung kann das Vorhaben umgesetzt werden. Die Auszahlung erfolgt nachträglich nach Vorlage der erforderlichen Nachweise.
Prozessdarstellung mit den vier aufeinanderfolgenden Schritten „Prüfen“, „Beraten“, „Beantragen“ und „Umsetzen“ in Form eines farbigen Pfeildiagramms.